Tätigkeitsfelder

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Pflicht zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainable Reporting) wird zukünftig nicht mehr nur für börsennotierte Unternehmen gelten, sondern zunehmend auch bei mittelständischen Unternehmen zur Anwendung kommen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene ist davon auszugehen, dass die finanzielle Unternehmensberichterstattung insbesondere bestehend aus Jahresabschluss und Lagebericht zukünftig um Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt werden müssen.

Wir haben uns mit den aktuellen Herausforderungen und den legislativen Entwicklungen intensiv beschäftigt und können Unternehmen bei der Bewältigung dieser neuen Herausforderungen gezielt und effizient unterstützen. Wir nutzen dabei unsere Kernkompetenzen in der Prüfung und Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Finanzberichterstattung, um diese mit dem erworbenen Fachwissen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Bereitstellung eines optimalen Dienstleistungsangebots zu kombinieren.

Die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, EU-Taxonomie-Verordnung, etc.) wird zukünftig eine entsprechende Erhebung und Aufbereitung von unternehmerischen Daten erfordern, die zusätzlich zu herkömmlichen Daten im Bereich der Rechnungslegung im Rahmen der unternehmerischen Reporting-Prozesse generiert werden müssen. In diesem Zusammenhang bieten wir im Rahmen der Implementierungsberatung eine individuelle Analyse der für das Unternehmen relevanten Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung an und unterstützen bei der Einführung von Ermittlungs- und Erhebungssystemen zur Generierung der entsprechenden Informationen und Daten aus den unternehmerischen Reportingprozessen.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen als weitere Dienstleistung auch unsere Unterstützung bei Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unter Berücksichtigung von Überlegungen zur Anwendung geeigneter Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Mit zunehmender Ausweitung der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen werden sich auch zusätzliche Pflichten zur Prüfung dieser Informationen durch einen externen Sachverständigen ergeben. Als Wirtschaftsprüfer sind wir im Rahmen der finanziellen Berichterstattung Spezialisten für die Prüfung von Informationen des Unternehmensreportings. Darüber hinaus können wir auf Grundlage anerkannter internationaler Prüfungsstandards bereits heute ein entsprechendes Assurance-Level für die Validierung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung anbieten, das allgemeine Anerkennung findet und durch eine entsprechende Prüfungsbescheinigung auch entsprechende Bestätigung findet. Unternehmen, die bereits einen (freiwilligen) Nachhaltigkeitsbericht erstellen, bieten wir somit die Möglichkeit, uns mit der entsprechenden Prüfung zu beauftragen. Dies kann ergänzend im Rahmen eines Auftrags zur Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht erfolgen. Sie können uns aber natürlich auch mit einer separaten Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts engagieren.

Unsere Leistungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen sich zusammenfassend wie folgt dar:

  • Implementierungsberatung: Analyse und Beratung anzuwendender Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Beratung bei der Einführung von Erhebungs- und Ermittlungssystemen zur Generierung von benötigten Informationen und Daten aus dem Unternehmensreporting
  • Erstellungsleistungen: Unterstützung bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unter Berücksichtigung von Überlegungen zur Anwendung geeigneter Standards
  • Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten: Durchführung von (freiwilligen) Prüfungen des Nachhaltigkeitsberichts, auch als integrierter Bestandteil einer Jahresabschlussprüfung.